Hundeabgabe: (jährlich)
Pro Hund € 50,00
Pro Wachhund € 20,00
Hundemarke:
Dauerhundemarke € 4,00
Entsprechend der Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Dezember 1963, LGBI.Nr. 67/1963 werden Sie informiert, dass alle über 12 Wochen alten Hunde mit einer Hundemarke am Halsband zu kennzeichnen sind.
Die Erneuerung der Hundemarke ist in folgenden Fällen notwendig:
- bei Unlesbarkeit der Prägung
- bei Verlust
- bei Wohnsitzverlegung in eine andere Gemeinde.