Nachtragsvoranschlag 2024

Aushängezeitraum: 27.09.2024 - 14.10.2024

Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat in der am 26. September 2024 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2024 von heute an zwei Wochen auf der Homepage zur Einsicht bereitgehalten wird.

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