Marktgemeinde Raab
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Die Vorschreibung der Wasser- und Kanalgebühr erfolgt vierteljährlich. Per 15. Februar, 15. Mai und 15. August wird jeweils eine 25%ige Pauschale des Vorjahreswertes vorgeschrieben, per 15. November erfolgt die Abrechnung. Für die technische Abwicklung ist die Meldung bis 1. Oktober erforderlich.
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Bitte Wasserzähler ablesen und Zählerstand hier eintragen.
Wenn vorhanden - hier eintragen.
Bei Vorhandensein weiterer Zähler - senden und Formular erneut anwählen!