Studentenförderung

Förderung für Studenten mit Hauptwohnsitz in Raab

Immer mehr Studenten verlegen ihren Hauptwohnsitz auf Grund finanzieller Vorteile, vor allem durch ermäßigte Tarife für öffentliche Verkehrsmittel, an ihren Studienort. Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand bereits 2014 beschlossen, Studenten, die ihren Hauptwohnsitz nicht an den Studienort verlegen, sondern diesen in der Marktgemeinde Raab belassen, eine Förderung in der Höhe von 150,00 € je Kalenderjahr zu gewähren. Diese Förderung sollte die Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Ankauf eines Semestertickets für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort ausgleichen. Von dieser Bindung an das Semesterticket hat man nun Abstand genommen und eine generelle Förderung für Studierende in selber Höhe beschlossen. 

Voraussetzungen für die Gewährung:

  • Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Raab zum Stichtag 31. Oktober während des jeweiligen Studienjahres;
  • Vorlage der Inskriptionsbestätigung einer in Österreich befindlichen Universität oder Fachhochschule für das jeweilige Studienjahr; im Falle einer im Ausland befindlichen Universität oder Fachhochschule befindet der Gemeindevorstand gesondert.
  • Vorlage des Familienbeihilfenbescheides oder des Bescheides über Selbsterhalterstipendium;
  • Der Studierende hat nicht bereits für das beantragte Studienjahr eine Studierendenförderung bzw. finanzielle Begünstigung (z. B. Semesterticket-Ermäßigung usw.) einer anderen Gemeinde erhalten. 

Für den Antrag auf Gewährung der Studierendenförderung ist das entsprechende Formular der Marktgemeinde Raab auszufüllen. Dieses kann am Gemeindeamt abgeholt oder direkt auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Marktgemeinde Raab – Studentenförderung heruntergeladen werden.