Reisepass

Personen mit Hauptwohnsitz in Raab ist es möglich einen Reisepass- bzw. Personalausweisantrag auf dem Marktgemeindeamt Raab zu stellen. Bei der Antragstellung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein sowie ein Erziehungsberechtigter (Amtlicher Lichtbildausweis erforderlich).

Erforderliche Unterlagen:

  • Alter Reisepass oder Personalausweis
  • Ein Passbild nach den Passbildkriterien, nicht älter als 6 Monate
  • Heiratsurkunde bei Namensänderung in Original

Erforderliche Unterlagen bei Erstausstellung:

  • Geburtsurkunde in Original
  • Staatsbürgerschaftsnachweis in Original
  • Führerschein wenn vorhanden
  • Ein Passbild nach den Passbildkriterien, nicht älter als 6 Monate
  • Ev. Heiratsurkunde in Original 
  • Bei Kindern: Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten
    bei unehelichen Kindern zusätzlich Zustimmungserklärung der Mutter bzw. Obsorgeerklärung


Gültigkeitsdauer:

Kinder bis zum 2. Geburtstag: 2 Jahre gültig
Kinder vom 2. bis zum 12. Geburtstag: 5 Jahre gültig
Kinder ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre gültig (ab dem 12. Geburtstag werden beim Reisepassantrag Fingerabdrücke erfasst)

Gebühren:

Reisepass mit Fingerprint: € 75,90
Kinderpass: € 30,00
Personalausweis: € 61,50
Personalausweis für unter 16-jährige: € 26,30

Bis zum 2. Geburtstag ist der Reisepass bzw. Personalausweis bei Erstausstellung gebührenfrei!


Nähere Informationen betreffend Neuausstellung, Änderungen und Ergänzungen, Notpass,...  finden Sie HIER.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie HIER.

Zuständig