Benützungsbewilligung Musikschule

Entgelte:

Benützung des Saals oder Foyers pro Veranstaltungstag

€ 30,--

Benützung des Saals oder Foyers pro Veranstaltungstag bei Blockveranstaltungen ab 4 Teilen und einer jeweiligen Dauer bis max. 1,5 Stunden

€ 15,-- 

Heizkostenpauschale für die Benützung des Saals oder Foyers pro Veranstaltungstag für den Zeitraum Oktober bis April

€ 15,--      

 Heizkostenpauschale für die Benützung des Saals oder Foyers pro Veranstaltungstag bei Blockveranstaltungen ab 4 Teilen und einer jeweiligen Dauer bis max. 1,5 Stunden für den Zeitraum Oktober bis April€  5,--

Benützung des Gymnastikraums pro Veranstaltungstag

€ 10,--
Benützung des Gymnastikraums durch ortsansässige Vereine für Proben€  0,--

Zuständig