Friedhofsgebühren

Die Grabgebühr beträgt jährlich ab 01.01.2021 (GR-Beschluss vom 17.12.2020)
a) für ein Einzelgrab € 21,00
b) für ein Doppelgrab € 37,00
c) für ein Wandgrab (Epitaph) € 40,00
d) für eine Gruft € 40,00
e) für ein Urnengrab € 21,00
f) für eine Urnenstele € 21,00

 
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt (gleichgültig ob Sarg oder Urne):
a) für eine Beisetzung im Rahmen eines Begräbnisses € 80,00
b) für die Einstellung einer Leiche € 24,00


Friedhofsgebührenordnung



Zuständig